Unsere Lehrkräfte
Dozent*innen A-Z
Gerlitz, Bettina Dr.
Rechtsanwältin
Die Kursleiterin stellt sich vor:
Seit 2005 bin ich an der Volkshochschule Heidelberg tätig.
Ich bin Rechtsanwältin und Fachanwältin für Erbrecht. Seit 1999 bin ich Partner in der Kanzlei Spillner & Spitz in Heidelberg. In meiner beruflichen Tätigkeit als Anwältin berate ich bei der Erstellung von Nachfolgeregelungen (Testamente, Erbverträge) und vertrete meine Mandanten bei der Durchsetzung von Ansprüchen im Erbfall (Miterbenstellung, Pflichtteilsrechte )und bei der Geltendmachung von Regressansprüchen der Sozialhilfebehörden.
Warum ich gerne an der vhs Heidelberg unterrichte:
Bei der vhs halte ich gerne Vorträge, weil ich hierbei immer wieder interessante Personen kennenlernen kann und an mich Probleme herangetragen werden, die mir in meiner Kanzlei so bisher nicht begegnet sind.
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Die zehn häufigsten Irrtümer im Erbrecht
Auch wenn das im Bürgerlichen Gesetzbuch kodifizierte Erbrecht mittlerweile schon 125 Jahre alt ist und sich beispielsweise im Vergleich zum Familienrecht nicht grundlegend geändert hat, gibt es doch einige weit verbreitete Irrtümer und Fehlvorstellungen, die zu unerwünschten Folgen sowohl in tatsächlicher als auch in steuerlicher Sicht führen können. Hierzu zählen die Fälle, in denen Kinder nach dem Tod eines Elternteils die Erbschaft ausschlagen, um dem anderen Elternteil eine Alleinerbenstellung zu verschaffen oder die Bestimmung einer Vor- und Nacherbenregelung als vermeintliches Steuersparmodell. Der Vortrag geht auf die häufigsten dieser oft folgenreichen Irrtümer ein und weist auf alternative Gestaltungsmöglichkeiten hin. Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich!
Die zehn häufigsten Fehler bei der Testamentserrichtung
Das deutsche Erbrecht macht es den Testierwilligen leicht, ein Testament zu verfassen. Ein Blatt Papier und los geht es. Nach dem Tod können auf die Erben jedoch aufgrund des Testaments böse und teure Überraschungen warten und gerade dies sollte mit dem Testament ja vermieden werden. Auch für den Erblasser ist die Vorstellung unschön, dass der Nachlass in die falschen Hände geraten könnte. Der Vortrag räumt mit verbreiteten Irrtümern im deutschen Erb- und Erbschaftssteuerrecht auf und gibt Hinweise zur korrekten Abfassung von Testamenten.
Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung möglich!