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Hausordnung

Für die Gebäude der Volkshochschule Heidelberg e. V.

Bitte beachten Sie im Interesse aller und als Zeichen der gegenseitigen Achtung und des Respekts im verantwortungsvollen Miteinander die nachfolgenden Bestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung kann die Direktion von ihrem Recht auf Kursverbot bzw. Hausverbot Gebrauch machen.

1. Haftungsausschluss

Für den Weg zur oder von der Lehrstätte übernimmt die vhs Heidelberg e. V. (vhs) – auch bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche – keine Haftung. Gleiches gilt für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gegenständen aller Art.

2. Sorgfaltspflicht

  • Bitte gehen Sie sorgsam mit dem Eigentum der vhs und dem der Mitnutzer*innen der Gebäude der vhs um.
  • Im vhs-Saal und in den EDV-Räumen sind Speisen und Getränke nicht gestattet.
  • In den Fitness- und Yogaräumen sind keine Glasflaschen erlaubt.
  • Melden Sie bitte Beschädigungen sofort dem Hausmeister der vhs.
  • Stellen Sie bitte Ihre Fahrräder und PKW so ab, dass sie andere nicht behindern. Die Feuerwehrzufahrt und die ausgewiesenen Behindertenparkplätze (Schwerbehindertenausweis „aG“ oder „Bl“ plus dem Schwerbehindertenparkausweis) sind unbedingt freizuhalten. Bei Nichtbeachtung erfolgt eine Anzeige über die Stadt Heidelberg.
  • Geld und Wertsachen sollten nicht unbeaufsichtigt bleiben und immer mitgeführt werden. Bei Verlust kann die vhs keine Haftung übernehmen.
  • Auf den Fluren und in den Unterrichtsräumen befinden sich Abfalleimer mit Mülltrennungssystem. Bitte nutzen Sie diese der Umwelt zuliebe! Die Abfalleimer in den Büros sind nur für Papier vorgesehen!
  • In den vhs-Gebäuden herrscht striktes Rauchverbot. Vor dem Haupteingang der vhs darf ebenfalls nicht geraucht werden. Im Innenhof ist ein ausgewiesener Raucherbereich eingerichtet. Für Zigarettenkippen sind zwei entsprechende Ascher aufgestellt und zu nutzen.
  • Alkoholische Getränke und andere Rauschmittel sind in den Gebäuden der vhs verboten. Ausnahmen sind Veranstaltungen und Kurse, in denen alkoholische Getränke Kursbestandteil sind.
  • Die Tisch- und Stuhlordnung in den Kursräumen bitte nach Möglichkeit nicht verändern. Sollten Tische und Stühle umgruppiert werden müssen, bitten wir Sie, am Kursende die ursprüngliche Anordnung wiederherzustellen.
  • Offenes Feuer wie Kerzen, Windlichter etc. sind in den Gebäuden der vhs verboten.
  • Die Flurtüren in den einzelnen Stockwerken sind Rauchschutztüren und dürfen aus Brandschutzgründen nicht unterkeilt werden. Es gilt die Brandschutzordnung der vhs. Bitte schließen Sie diese Türen nur mit dem roten Schalter „Rauchschutztür schließen“.
  • Tiere sind in den Gebäuden der vhs nicht erlaubt. Ausnahmen sind durch die vhs organisierte Sonderveranstaltungen.
  • Die Mitnahme von Fahrrädern, Klappfahrrädern, Rollern etc. in die vhs-Gebäude ist nicht erlaubt.

3. Alarm / Notfall

  • Bitte verlassen Sie bei Alarm umgehend das Gebäude über den nächsten Fluchtweg. Die Fluchtwege sind extra ausgeschildert.
  • Feuerlöscher finden Sie auf jedem Stockwerk. Achten Sie auf die Hinweisschilder.
  • Der Aufzug darf im Brandfall nicht benutzt werden.
  • Bitte beachten Sie die Rettungshinweise in den Fluren und Kursräumen.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Ihre vhs Heidelberg e. V., Direktion

Hausordnung für die Gebäude der Volkshochschule Heidelberg e. V.