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Folgebelehrung nach § 43 IfSG Hygieneschulung
Für Kochkurs- und Getränkeseminar-Leitende

Für Dozierende, die mit Lebensmitteln arbeiten (Koch- & Getränkekurs-Leitende), ist eine Hygieneschulung nach EU-Verordnung EG Nr. 852/2004 und Infektionsschutzgesetz § 43 (Folgebelehrung) alle zwei Jahre zwingend vorgeschrieben. Neben der Auffrischung des Wissens aus der Erstbelehrung können in diesem Kurs auch Erfahrungen ausgetauscht werden.

Bitte beachten: Diese Folgebelehrung ersetzt nicht die vom Gesundheitsamt vorgeschriebene Erstbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetz.

Ein kostenloses Fortbildungsangebot der vhs-Region „Unterer Neckar“ und dem vhs-Verband Baden-Württemberg.

Bitte melden Sie sich direkt über gesundheit@vhs-hd.de oder 06221/9119-71.