Folgebelehrung nach § 43 IfSG Hygieneschulung
Für Kochkurs- und Getränkeseminar-Leitende
Für Dozierende, die mit Lebensmitteln arbeiten (Koch- & Getränkekurs-Leitende), ist eine Hygieneschulung nach EU-Verordnung EG Nr. 852/2004 und Infektionsschutzgesetz § 43 (Folgebelehrung) alle zwei Jahre zwingend vorgeschrieben. Neben der Auffrischung des Wissens aus der Erstbelehrung können in diesem Kurs auch Erfahrungen ausgetauscht werden.
Bitte beachten: Diese Folgebelehrung ersetzt nicht die vom Gesundheitsamt vorgeschriebene Erstbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetz.
Ein kostenloses Fortbildungsangebot der vhs-Region „Unterer Neckar“ und dem vhs-Verband Baden-Württemberg.
Bitte melden Sie sich direkt über gesundheit@vhs-hd.de oder 06221/9119-71.
Bitte beachten: Diese Folgebelehrung ersetzt nicht die vom Gesundheitsamt vorgeschriebene Erstbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetz.
Ein kostenloses Fortbildungsangebot der vhs-Region „Unterer Neckar“ und dem vhs-Verband Baden-Württemberg.
Bitte melden Sie sich direkt über gesundheit@vhs-hd.de oder 06221/9119-71.
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GebührenfreiIn den WarenkorbLoading...
- Kursnummer: 8017w
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Start:Mo. 19.01.2026
19:00 UhrEnde:Mo. 19.01.2026
20:30 Uhr -
Dozent*in:
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Veranstaltungsort:
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Kontakt: