AGB

Allgemeines

  • Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Veranstaltungen der HAG.
  • Die HAG kann die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag

  • Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
  • Anmelder sind an ihre Anmeldung zwei Wochen lang gebunden. Der Vertrag kommt durch eine Annahmeerklärung der HAG zustande.
  • Die Vertragssprache ist deutsch.
  • Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen Teilnahmebedingungen oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Textform (Telefax, E-Mail, Anmeldeformular auf unserer Homepage www.hag-hd.de). Erklärungen der HAG genügen der Form, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird und sich aus zwingenden gesetzlichen Formvorschriften nichts anderes ergibt.

Organisatorische Änderungen

  • Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Lehrkraft angekündigt wurde, es sei denn, der Teilnehmer hat erkennbar ein Interesse an der Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Lehrkraft.
  • Die HAG kann aus sachlichen Gründen in zumutbarem Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
  • Die HAG kann aus wichtigen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl oder Ausfall der Lehrkraft) eine Veranstaltung absagen oder kündigen. Seminargebühren fallen dann nicht an. Findet die Veranstaltung dann teilweise statt, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang geschuldet. Dies gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistungen für den Teilnehmer unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung keinen Wert hat.

Kündigung durch die HAG gemäß § 314 BGB

Die HAG kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB den Vertrag kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangegangener Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Lehrkraft, insbesondere Störung des Informations- bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches Verhalten, Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Lehrkraft, gegenüber dem Vertragspartner oder Beschäftigten der HAG,
  • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Lehrkraft, gegenüber dem Vertragspartner oder Beschäftigten der HAG, Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
  • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe, Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.), Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitation aller Art,
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder für Agitation aller Art, beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung,
  • beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die HAG den Teilnehmer auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen.

Der Vergütungsanspruch der HAG wird durch eine solche Kündigung oder einen solchen Ausschluss nicht berührt.

Abmeldung

  • Abmeldung ist nur per Post oder per E-Mail an hag@hag-hd.de möglich. Bei Veranstaltungen, deren Umfang mehrere Wochenenden beträgt, können Zahlungen für bereits stattgefundene Termine nicht rückerstattet werden.
  • Die Rücktrittsgebühren im Einzelnen:
    • bis vier Wochen vor Beginn: kostenfrei
    • bis zwei Wochen vor Beginn: 25 % der Veranstaltungsgebühr
    • weniger als zwei Wochen bis drei Tage vor Beginn: 50 % der Veranstaltungsgebühr
    • ab zwei Tage vor Beginn: volle Gebühr. Bei Veranstaltungen, deren Umfang mehrere Wochenenden beträgt, müssen alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts stattgefundenen Seminaranteile bezahlt werden. Dabei gilt ein Wochenende als Seminaranteil.
  • Auch bei Nichtteilnahme und Verhinderung durch Krankheit müssen die Kursgebühren bezahlt werden und werden nicht rückerstattet.

Muss die Veranstaltung aus wichtigen Gründen (z. B. Erkrankung der Seminarleitung, Nichterreichen des Teilnehmerminimums, höhere Gewalt) abgesagt werden, so haften wir nur bis zur Höhe der gezahlten Seminargebühr.

Zahlung der Gebühren

Die Gebühr wird zum Seminarbeginn vom Konto des Anmelders abgebucht. Hierzu wird bei Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. In der Woche vor Seminarbeginn erhält der Anmelder eine Pre-Notification mit der Angabe des Abbuchungstermins. Dieser ist in der Regel zum Seminarbeginn. Für längerandauernde Fortbildungsreihen gewähren wir auf Wunsch einen Frühbucherrabatt. Wenn Sie sich bei der Anmeldung für den Frühbucherrabatt entschieden haben, erfolgt die Abbuchung mit Ablauf der Frühbucherfrist. Wurde bei Seminaren mit Ratenzahlungsmöglichkeit eine solche gewählt, so werden die einzelnen Raten zum jeweilig benannten Fälligkeitsdatum eingezogen.

Ermäßigungen

Materialkosten und Lernmittel sind von Ermäßigungen ausgeschlossen.
10 % Ermäßigung sind bei Vorlage entsprechender Nachweise für folgende Personen möglich:

  • Studierende
  • Auszubildende
  • Schwerbehinderte
  • Empfänger von ALG I, ALG II und Sozialhilfe
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

50 % Ermäßigung erhalten Inhaber des Heidelberg-Passes.

(Für die Fortbildung Systemische Beratung kompakt, den Aufbaukurs Systemische Beratung sowie die Hatha-Yoga Grundausbildung können wir - mit Ausnahme des Heidelbergpasses - leider keine weitere Ermäßigung gewähren.)

Ermäßigungsanträge müssen bei der Anmeldung mit Nachweis gestellt werden. Eine spätere Reduzierung der Gebühren ist nicht möglich.

Haftung

1. Die Haftung der HAG ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dieser Ausschluss gilt nur dann nicht, wenn die HAG schuldhaft Rechte des Teilnehmers verletzt, die diesem nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten). Weiterhin gilt der Haftungsausschluss nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Für Unfälle und sonstige Schädigungen des Teilnehmenden während des Hin- bzw. Rückweges zu oder von den Veranstaltungen übernimmt die HAG keine Haftung.

Urheberschutz/Computernutzung

1. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne vorherige Zustimmung der HAG nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

2. Die Veränderung, Vervielfältigung, Verbreitung und/oder die Weitergabe von zu Lernzwecken zur Verfügung gestellter Software ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.

3. Soweit die HAG einen Internetzugang zur Verfügung stellt, ist dessen Nutzung nur zum Zweck der Kursteilnahme zulässig. Internetseiten mit pornographischen, rassistischen oder diskriminierendem Inhalt dürfen nicht aufgerufen werden. Bei Zuwiderhandlung haftet der Teilnehmer für die entstandenen Schäden.

4. Jeder Teilnehmer ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Die HAG übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Anwendung erworbener Kenntnisse oder durch die Nutzung erstellter oder veränderter Programme oder durch Computerviren oder andere destruktive Programme verursacht werden.

Datenschutz

Auf die Datenschutzerklärung und die Information nach Art. 13 / Art. 14 DS-GVO über die Verarbeitung von Betroffenendaten und die Betroffenenrechte nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung wird verwiesen.

Schlussbestimmungen

1. Das Recht, gegen Ansprüche der HAG aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, der Gegenanspruch ist rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

2. Ansprüche gegen die HAG sind nicht abtretbar.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Inhalt des Onlineangebots

Die Informationen auf den Onlineseiten von www.hag-hd.de werden mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen zusammen gestellt und gepflegt. Dennoch kann ein fehlerfreies, vollständiges, aktuelles und jederzeit verfügbares Informationsangebot nicht garantiert werden. Eine Haftung für evtl. direkte oder indirekte Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Information verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Die Nutzung erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Anwenders, es sei denn, fehlerhafte Informationen wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig aufgenommen. Die HAG behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.


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