Zeit für BildungKurse nach dem Bildungszeitgesetz


Auf dieser Website finden Sie alle Kurse der vhs Heidelberg e. V., für die Bildungsfreistellung im Rahmen des Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) beantragt werden kann.

Beschäftigte in Baden-Württemberg können sich bis zu 5 Tage pro Jahr von ihrem Arbeitgeber freistellen lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Die bezahlte Bildungsfreistellung kann genutzt werden für:

  • die berufliche Weiterbildung
  • die politische Weiterbildung

Für Bildungsmaßnahmen nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) gelten unter anderem folgende gesetzliche Anforderungen:

  • Bildungszeitmaßnahmen dürfen nur von hierzu anerkannten Bildungseinrichtungen, wie z. B. der Volkshochschule Heidelberg e. V. durchgeführt werden.
  • Der Unterricht pro Tag muss durchschnittlich mindestens sechs Zeitstunden (ohne Pausenzeiten) umfassen.
  • Bildungszeitangebote können ein- oder mehrtägig sein. Bei mehrtägigen Maßnahmen sind Block- oder Intervallveranstaltungen möglich sowie E-Learning, wenn der Anteil der Präsenzzeit an der gesamten Veranstaltung überwiegt.
  • Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der geplanten Bildungszeit beim Arbeitgeber schriftlich mit Informationen zur Bildungsmaßnahme (Termin, Inhalt) und zum Anbieter eingereicht werden.
  • Bildungsfreistellung können Sie auch beantragen, wenn die Kurse an einem Samstag und/oder Sonntag stattfinden – sofern diese Tage für Sie reguläre Arbeitstage sind.
  • Damit in Hessen beschäftigte Arbeitnehmer*innen Bildungsurlaub nehmen können, muss die Weiterbildung entweder fünf Tage en bloc betragen oder in zwei Blöcken (2-Tage- und 3-Tage-Block) abgehalten werden.

Die Liste der anerkannten Bildungseinrichtungen, die Kurse nach dem Bildungszeitgesetz anbieten dürfen, finden Sie unter diesem Link.

Alle weiteren Details finden Sie auf der Seite der Regierungspräsidien BW unter Bildungszeit.

Ihre Ansprechpartnerin für die Bildungszeit:

Kursliste Kurse 1 bis 27 von 27


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