Ermäßigungen

Der Anspruch auf Gebührenermäßigung ist bei der Anmeldung durch Vorlage des erforderlichen gültigen Nachweises zu belegen. Wird die Kursgebühr mittels SEPA-Lastschriftmandat beglichen, kann der Ermäßigungsnachweis bis maximal einen Werktag vor Kursbeginn im Kundenbüro nachgereicht werden. Nach Kursbeginn ist keine Ermäßigung mehr möglich.

Materialkosten und Lernmittel sind von Ermäßigungen ausgeschlossen.

20 % Ermäßigung


Kursgebühren ab 80 € (auch mehrere Gebühren addiert) können bei Vorlage entsprechender Nachweise für folgende Personen ermäßigt werden:

  • Schüler*innen
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Schwerbehinderte
  • Empfänger*innen von ALG I, ALG II und Sozialhilfe
  • Empfänger*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Als Au-Pair Tätige (mit schriftlichem Vertrag)
  • Personen im Freiwilligen Sozialen Jahr
  • Personen im Bundesfreiwilligendienst

25 % Ermäßigung auf alle Kursgebühren

  • Jugendkulturpass

50 % Ermäßigung auf alle Kursgebühren

  • Heidelberg-Pass (gilt für alle Kurse)

Von Gebührenermäßigungen ausgeschlossen sind:

  • Kurse, die von anderen Stellen bezuschusst oder bezahlt werden (außer den o. g. Kategorien),
  • Kurse für Kinder, Jugendliche und Familien (außer den o. g. Kategorien),
  • Exkursionen, Besichtigungen, Studienfahrten, Studienreisen.

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