Kursnummer | 1228e |
Dozentin |
Ruth Mundanjohl
|
Datum | Dienstag, 04.06.2024 18:00–20:00 Uhr |
Gebühr | kostenlos |
Ort |
vhs
|
Stirbt ein Elternteil ohne geregeltes Testament, werden die Kinder zu gesetzlichen Erben. Das gilt auch für Kinder mit Behinderung. Erhalten Menschen mit Behinderungen Sozialleistungen, versucht der Staat auf das ererbte Vermögen zuzugreifen. Die Erbschaft stellt nach dem Sozialhilferecht verwertbares Einkommen und Vermögen dar, wenn die Einkommens- und Vermögensgrenzen überschritten werden.
Die Konsequenz: Ein Erbe mit Behinderung kann von heute auf morgen zum Selbstzahler werden.
Die Lösung: Ein sogenanntes Behindertentestament. Ruth Mundanjohl informiert über die notwendigen Inhalte eines Behindertentestaments, das die Belange sämtlicher Familienangehörigen berücksichtigt und zu einem optimalen Ergebnis für Erben mit Behinderung führt.
Eine Veranstaltung in Kooperation zwischen der Volkshochschule und BiBeZ - Ganzheitliches Bildungs- und Beratungszentrum zur Förderung und Integration behinderter und chronisch erkrankter Frauen und Mädchen e.V.
Anmeldung bitte bis zum 27. Mai 2024 bei Esma Köse unter: esma.koese@bibez.de.