Organisatorische Änderungen, z. B. Kursabsage durch die vhs

Die vhs kann aus sachlichen Gründen in zumutbarem Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Dies gilt auch für den Wechsel vom Präsenz- zum Online-Format bzw. zurück, z. B. vor dem Hintergrund von pandemiebedingten Sicherheitsabwägungen.

Die vhs kann aus wichtigen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl oder Ausfall der Lehrkraft) eine Veranstaltung absagen oder kündigen. Kursgebühren fallen dann nicht an. Findet die Veranstaltung dann teilweise statt, wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang fällig. (Für weitere Informationen siehe unsere AGB.)

Ein zu schwach belegter Kurs kann gegen Gebührenerhöhung oder mit gekürzten Kursterminen durchgeführt werden, sofern die Teilnehmenden dem zustimmen. In Fremdsprachenkursen gilt hierbei die jeweils aktuelle auf der Website und/oder im Programmheft veröffentlichte Gebührentabelle. Gebührenabweichungen können aufgrund geänderter Vorgaben von vorgeschalteten Institutionen (z. B. bei Deutschkursen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF) entstehen.


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